Doppelhaushälfte: nachträglich Balkon geplant


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Abgeschickt von Kassandra am 03 Mai, 2010 um 13:40:22

Hallo zusammen,
hat der erste Käufer einer Doppelhaushälfte ein Mitspracherecht, wenn der Bauträger nach Vertragsabschluss für die 2. noch nicht verkaufte DHH nachträglich einen Balkon plant, der 1,80m tief und so breit wie die DHH ist? Der zukünftige Käufer der 2. Hälfte könnte über den Balkon ungehindert die ganze Etage der ersten Hälfte einsehen, wenn der Balkon realisiert wird. Wer ist berechtigt, falls der Nachbar ein Mitbestimmungsrecht hat, dem grenznahen Bau des Balkons zuzustimmen oder diesen zu verweigern: der vorgemerkte Besitzer(Käufer) oder der eingetragene Besitzer(Bauträger)?

Vielen Dank



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