Re: Gebühren für Befreiung


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 03 Mai, 2010 um 17:05:34:

Antwort auf: Gebühren für Befreiung von Rolf Henning am 26 April, 2010 um 17:02:45:

hallo Rolf,
Google sagt: BRA steht für. Bra (Piemont), ein Ort in der Region Piemont (Italien), Provinz Cuneo; Bra (Belgien), ein Ort in der Provinz Lüttich in Belgien; Bra (Käse), ...
meinen Sie Brandenburg? Dort finden Sie in der
(Brandenburgische Baugebührenordnung- BbgBauGebO) vom 20.08.2009
Zulassung einer Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (§ 60 Absatz 1 BbgBO)
je Abweichung
100 bis 2 500

1.9.2
Zulassung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 Absatz 1 BauGB) oder Ausnahme gemäß § 34 Absatz 2 letzter Halbsatz BauGB
je Ausnahme
100 bis 2 500

1.9.3
Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 Absatz 2 BauGB) oder Befreiung gemäß § 34 Absatz 2 letzter Halbsatz BauGB
je Befreiung
200 bis 5 000
Ich glaube, dass dort ein Fehler unterlaufen ist.....zumal die Höchstwerte überschritten werden (siehe oben).Baugenehmigungsgebühr mit 5244€ ist ok.
Aber die Befreiungen auch mit 5244€? und gleich 2 mal?
Fragen Sie doch einfach nach...




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