Re: Bauleiter


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Abgeschickt von Bolanger am 04 Mai, 2010 um 14:52:05:

Antwort auf: Bauleiter von Kanico am 04 Mai, 2010 um 10:59:49:

Hallo,

ich vermute mal, dass Sie ein Haus/Wohnung von einem Bauträger gekauft haben, welche(s) gerade gebaut wird.
Typischerweise haben Sie bis zur Übergabe des Objektes rein gar nichts zu melden. D.h., dass Sie erstmal jeden Pfusch bauen lassen müssen und diesen Pfusch später bei der Abnahme bemängeln. Da wäre eine Beweisaufnahme schon hilfeich noch bevor die Mängel verdeckt werden. Seien Sie dabei aber vorsichtig, denn der Bauträger darf Sie jederzeit der Baustelle verweisen.
Für einen sich ggf. ergebenden Streit wäre es hilfreich für Sie, wenn Sie Mängel schon während der Bauzeit dem Bauträger anzeigen. Wie gesagt muss er erstmal nicht darauf reagieren, das stärkt aber später Ihre Verhandlungsposition.

Zum Bauleiter: Woher wissen Sie, dass es keinen Bauleiter gibt? Je nach Bundesland werden als Bauleiter auch Leute akzeptiert, die eine gewisse Erfahrung haben. Und die hat ein Bauträger vermutlich, denn das wird ja nicht sein erstes Haus sein. Eine entsprechende Ausbildung als Bauleiter ist nicht zwingend erforderlich.
Sollten Sie nachweisen können, dass es wirklich keinen bauleiter gibt, dann würde ein Hinweis beim Bauamt ausreichen, um die Baustelle stilllegen zu lassen.

Grüß,

Bolanger

: Ein Bauunternehmer baut mangels Sachkunde ohne einen Bauleiter zu beschäftigen, obwohl er nach Landesbauordnung dazu verpflichtet wäre. Welche Möglichkeiten habe ich als Endverbraucher, diese Pflichtverletzung zu ahnden? Gibt es Rechtsprechung hinsichtlich einer eventuellen Kaufpreisminderung?





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