Re: sichersrellung von eingebauten türen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Mai, 2010 um 20:58:54

Antwort auf: Re: sichersrellung von eingebauten türen von ReiMa-Baudienstleistungen am 03 Mai, 2010 um 23:43:05:

... ich leiste Abbitte ... ich habe die feste Verbindung mit dem Haus bzw. Grundstück nur auf Zargen bezogen gesehen.

Ergänzend wäre aber auch darauf hinzuweisen, dass einfach nicht bezahlen natürlich auch nicht zulässig ist oder ernte ich dafür auch Widerspruch?

: So würden wir das auch sehen wollen, dass die Türen zum Gebäude gehören und nicht ausgebaut werden dürfen.

: .
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: Mit freundlichen Grüßen
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: ReiMa-Baudienstleistungen
: ___________________________________
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: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

:
: : Die Antwort ist leider vollkommen falsch. Übereignen und Bezahlen sind vollkommen unterschiedliche Dinge, die vielleicht beim Brötchenkauf nahe beieinander liegen. Bei einem Grundstück bzw. Haus liegen die Dinge aber etwas anders.

: : Wenn Sachen zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt werden (darunter fallen auch Türen), gehen diese automatisch in das Eigentum an dem Grundstück über, da sie Bestandteil des Grundstücks sind. Insofern kann auch kein Eigentumsvorbehalt greifen. Wenn die Sachen ohne Einverständnis des Eigentümrs ausgebaut werden, handelt es sich im Ergebnis um einen Diebstahl.




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