Re: Entschädigung für Baulast


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Abgeschickt von Anders Leben am 05 Mai, 2010 um 10:09:38:

Antwort auf: Entschädigung für Baulast von Hartmut am 02 Mai, 2010 um 18:22:27:

Am besten in Naturalien, sprich: der Zustimmung zu irgendeiner möglicherweise von Ihnen mal benötigten Baulast/Nachbarzustimmung für eigene Erweiterungsvorhaben.
Falls es eine Freihaltzebaulast wird, Sie also den entsprechenden Bereich selbst nicht mehr bebauen können, evtl. im Unterschied zwischen Bauland und Gartenland.



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