Abgeschickt von dodger am 05 Mai, 2010 um 20:06:51:
problem:
Duplexgarage ist schwer anzufahren, da die Fahrgassenbreite davor nur 6,5 m breit ist.
Nach der Garagenverordnung muss die Fahrgassse bei kraftbetriebenen Hebebuehnen aber mindestens 8 m breit sein, wenn die Hebebuehne eine Fahrspur hat, siehe Paragraph 4 Abs. 4 BayGAV.
Was genau versteht man nun unter Fahrspur in diesem Sinne ?
Unsere Duplexgarage hat rechts und links eine ca. 30 cm hohe Begrenzung, zwischen die man einfahren muss. So aehnlich wie bei einer Waschanlage.