nOTARVERTRAG


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Abgeschickt von Herzmann am 08 Mai, 2010 um 17:57:16

in einem notarvertrag wird wohnrecht auf lebenszeit festgehalten und verkauft werden darf auch nur mit dem eiverständnis von der person die es überschrieben hat.diese person ist schon drei mal aus und eingezogen. nun verlangt sie von dem jeztigen besitzer eine monatliche entschädigung obwohl sie freiwillig ausgezogen ist.kann man wohnrecht verwirken oder hat der besitzer gar keine handhabe das haus jemals zu besitzen?




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