grundstück mit sondernutzungsrecht


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Abgeschickt von adametz daniela am 10 Mai, 2010 um 16:59:05

In einem Mehrfamilienhaus befindet sich eine EG-Wohnung zu der auch das Sondernutzungsrecht an einem Freisitz und einem festgelegten Gartenanteil gehört. Der Eigentümer dieser Wohnung möchte nun eine kleine Gartenhütte aus Holz zur Lagerung von Brennholz, im Rahmen der örtlichen Baubestimmungen, an der Gebäuderückseite erstellen. Brauch er die Zustimmung der anderen Eigentümer, wenn diese von dieser Baumaßnahme in keiner Weise betroffen sind? Falls ja, gibt es irgendeine Möglichkeit einen Holzunterstellplatz ohne Genehmigung der anderen Eigentümer zu erstellen?

Im Voraus besten Dank für Rückmeldungen




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