Re: öffentliche auslegung


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Abgeschickt von Bauassessor am 11 Mai, 2010 um 16:13:41:

Antwort auf: Re: öffentliche auslegung von Bolanger am 07 Mai, 2010 um 20:28:19:

Hallo,

wenn die Änderung die Belange von irgendjemanden (inkl. Behörden wie die untere Wasserschutzbehörde etc.) betrifft, erscheint eine erneute Offenlage sinnvoll.

Grundsätzlich gilt:
Bei normalen Verfahren gibt es mind. 2 Beteiligungsvefhren (Frühzeitige Offenlage und Offenlage)
Bei vereinfachten / beschleunigten Verfahren kann auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden.

Wenn nach der "normalen" Offenlage der Planentwurf nochmals in der Form verändert werden muss, dass es zu nicht unwesentliche Auswirkungen auf die Einschätzungen der Öffentlichkeit oder der Träger öffentlicher Belange kommt, dann ist eine erneute Offenlage erforderlich.

Kurz gesagt: "Es kommt drauf an..."


: es kommt immernoch darauf an, wie tiefgreifend diese Änderung ist in Bezug auf das Gesomtkonzept

:
: : : das kommt darauf an, wie tiefgreifend die Änderungen sind, die nach einer ersten Auslegung berücksichtigt werden

: : :
: : : : wird die öffentliche auslegung eines bebauungsplanes einmalig oder mehmalig vorgenommen?

: :
: : es geht nur um das oberflächenwasser.es sollte erst in einen fluß,jetzt aber in das öffentliche abwassernetz.geht an eine stelle unterhalb des ersten antrages in den fluß




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