Re: seit wann 4 Jahre Gewährleistung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von R.R. am 11 Mai, 2010 um 19:11:03:

Antwort auf: Re: seit wann 4 Jahre Gewährleistung von ReiMa-Baudienstleistungen am 11 Mai, 2010 um 14:53:05:

Die Mängelansprüche für Bauwerke verjährten bei einem VOB-Vertrag in vier Jahren. Diese Frist war um ein Jahr kürzer als die gesetzliche Frist. Ob dies weiterhin zulässig ist, dürfte aufgrund des Urteils des BGH vom 24.07.2008, AZ: VII ZR 55/07 zweifelhaft sein. Denn die Privilegierung der VOB/B ist laut BGH bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht gerechtfertigt, da die spezifischen Interessen der Verbraucher bei der Erarbeitung gerade nicht vertreten werden.
Bei allen anderen Arbeiten hat man nach BGB je nach geschuldetem Werk zwei oder drei Jahre Zeit, seine Rechte gerichtlich geltend zu machen. Die VOB/B gibt Verbrauchern bei Arbeiten an einem Grundstück, für feuerberührte Teile und für bestimmte maschinelle oder elektronische Anlagen, z.B. zur Wasserenthärtung, nur eine zweijährige Frist. Verlangt der Verbraucher, wie von der VOB/B vorgesehen, die Beseitigung eines Mangels auf schriftlichem Wege, verlängert sich dadurch automatisch die Verjährungsfrist. Auch wenn ein Fehler beseitigt wird, beginnt bereits dadurch eine neue Verjährung zu laufen. Trotz dieses Vorteils ist die BGB-Regelung eventuell günstiger, da sie zu insgesamt längeren Fristen führen kann.
Im Ergebnis sind einzelne Bestimmungen der VOB/B, die vom "Gerechtigkeitsgehalt des BGB" abweichen, also unwirksam, wenn der Auftragnehmer dem Verbraucher die VOB bei Vertragsschluss gestellt hat. In diesem Fall gilt die verkürzte Gewährleistungsfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B (4 Jahre seit Abnahme) auch in Altfällen überhaupt nicht mehr. Diese wird durch die BGB - Gewährleistungsfrist von fünf Jahren (§ 634 a Abs.1 Ziff. 2 BGB) ersetzt.


: Seit dem 12. September 2002.

: Die VOB gibt es aber noch im Netz.

: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_13076/VOB-2002-Teile-A-und-B.pdf

:
: ReiMa-Baudienstleistungen

:
: : Hallo zusammen

: : Wir haben heute 4 Jahre Gewährleistung laut VOB
: : aber wann war die Umstellung von 2 Jahren auf 4 Jahre

: : Ich habe keine alte VOB mehr und mich würde das interessieren seit wieviel Jahren das nun so ist

: : Gruß
: : M.Jaeger




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]