Mindestbreite Zuwegung.


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Abgeschickt von Ralf Töpper am 12 Mai, 2010 um 13:23:21

Hallo,
gegeben ist eine ehemalige Bahntrasse, die in einen Wanderweg umgewandelt wurde. An einer Stelle liegt diese ca 4 Meter über Straßenniveau. Dort könnte hanglagig über eine Treppe ein Zugang errichtet werden. Im Mittel würden dort ca. 150 bis 200 Personen täglich die Treppe nutzen, hauptsächlich Schüler. Wie breit müßte die Treppe und die Zuwegung ausgelegt sein um Mindestanforderungen in NRW zu erfüllen. Eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge existiert in 50 und 200 Meter Entfernung.
mfg
R. Töpper



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