Re: Bau an Gründstücksgrenze RMH, Mauertrennplatte


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Abgeschickt von Bolanger am 12 Mai, 2010 um 14:39:55:

Antwort auf: Bau an Gründstücksgrenze RMH, Mauertrennplatte von Elena am 11 Mai, 2010 um 20:06:17:

Hallo,

ich gehe erstmal davon aus, dass es sich um separate Grundstücke handelt und es keinerlei Abmachungen gibt, die in diese Frage eingreifen.

Wenn Sie nachträglich anbauen, dann haben Sie auch die Kosten für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten zu tragen. Das mag für Sie unbefriedigend sein, da der Nachbar schon ahnen konnte, dass angebaut wird. Prinzipiell hätten Sie es aber auch lassen können und das Grundstück als Garten nutzen können. Also: Sie bauen an, dann müssen Sie auch die Kosten der Trennung aufkommen. Würden Sie nicht anbauen, dann würden dem Nachbarn ja auch keine Kosten für die Trennung entstehen. Warum soll er also für etwas zahlen, das Sie verursachen.... nicht traurig sein, ist einfach so.

Beim Garten kann der Nachbar von Ihnen nur fordern, dass der Ist-Zustand wieder hergestellt wird. Prinzipiell kann er auch fordern, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, weil dies eine Art Gewissheit gibt, dass nicht gepfuscht wird. Den Betrieb dürfen Sie sich aber aussuchen.

Ich würde an Ihrer Stelle relativ schnell klein bei geben. Hier reden wir von relativ geringen Beträgen vgl. zum Hausbau, Sie können sich aber so viel Ärger mit dem Nachbarn einfangen, dass Sie keine Freude mehr an der großen Investition haben.

Grüße,

Bolanger

: Hallo wir sind am Anfang unseres Bauvorhabens und schon sind die ersten Problemen mit den Nachbarn...
: Folgender Sachverhalt: die Endhäuser stehen schon wir bauen an, wer trägt die Kosten für die Mauertrennplatte (Schallschutz zwischen den Häusern)?? meiner Meinung nach Materialkosten je Hälfte?
: Der Nachbar rechts hat bereits einen Garten angelegt und eingezäunt(trotz der Erkenntnis dass wir demnächst mit dem Bau beginnen) wir müssen aber beim Graben der Grube für den Keller auf sein Grundstück, da Häuser ca. 2 m versetzt stehen...dass wir den Garten wieder so herrichten müssen ist klar, jetzt besteht er aber darauf dass die Wiederherstellungsarbeiten nur von seinem Gärtner ausgeführt werden dürfen...Wie sieht es rechtlich aus?
: Für jeden rat bin ich sehr dankbar!





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