Re: Begriffsabgrenzung Neubau - Renovierung/Umbau


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Abgeschickt von Bolanger am 12 Mai, 2010 um 15:21:32:

Antwort auf: Begriffsabgrenzung Neubau - Renovierung/Umbau von Herbert Schmidt am 12 Mai, 2010 um 09:57:27:

Hallo,

eine starre Definition ist mir auch nicht bekannt. Typischerweise wird eine Nutzungsänderung baurechtlich wie ein Neubau bewertet. Wenn Sie also aus einer Wohnung einen Verkaufsraum machen wollen, muss der Verkaufsraum alle Anforderungen erfüllen, die auch an einen Neubau gestellt würde - auch wenn baulich nichts verändert werden soll.

Wenn Sie nun schon diese Frage stellen, wird Ihr Vorhaben ohnehin so umfangreich sein, dass eine Genehmigung erforderlich ist. Dann macht es für Sie eigentlich keinen Unterschied, ob das Bauamt Ihr Vorhaben als Umbau oder Neubau bewertet, um Erlaubnis müssen Sie ohnehin fragen ;-)

Grüße,

Bolanger


: Ich finde im Baurecht keine Festlegung, ab wann die/der Renovierung/Umbau eines bestehenden Gebäudes als Neubau zu bewerten ist.

: Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

: H.S.





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