Leitungsrecht einfordern


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Abgeschickt von Klaus am 13 Mai, 2010 um 12:37:34

Situation:
Grundstück A in zweiter Reihe hat ein Wege- und Leitungsrecht im Grundbuch über Grundstück B in erster Reihe.
Es soll nun auf Grundstück A gebaut werden und die notwendigen Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser, Telefon) über Grundstück B verlegt werden.

Fragen:
Wie ist hier der normale Ablauf?
Reicht es wenn Eigentümer von A den Eigentümer von B vorab über die Maßnahmen informiert? Wenn ja, wieviel Vorlauf ist notwendig?
Oder hat Eigentümer von B ein Mitsprache recht (z.B. der Termin ist unpassend, die Leitungen sollten weiter rechts/links liegen, etc.)?
Wer trägt welche Kosten, z.B. auch für die Wiederherstellung von gepflasterten Wegen und Bepflanzungen die von den Leitungen gekreuzt werden?



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