Re: Vertrag mit Gu nachträglich ändern...


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 13 Mai, 2010 um 15:32:36

Antwort auf: Vertrag mit Gu nachträglich ändern... von Mayer am 12 Mai, 2010 um 16:50:25:

Ordnungsgemäße Fristsetzung mit Kündigungsandrohung und allem drum und dran.

Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt.

Alleine werden Sie dies wohl nicht rechtsgültig hinbekommen.
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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

: Hallo,

: wir haben Probleme mit unserem GU. Wir Bauen seit August 2009 und außer dem Rohbau schaut es schlecht aus. Immer mehr Mängeln werden sichtbar. Das meiste ist auf dem GU zurück zuführen.
: Leider hatte nicht ich damals den Vertrag unterschrieben sondern mein Partner, der nicht mal alleinige Eigentümer des Grundstücks ist. Da wir keine Bank gebraucht haben und keine KWf in Anspruch nahmen, hat auch kein Fachmann den Vertrag begutachtet.
: Die Firma lässt sich sehr viel Zeit da es kein Fertigstellungstermin existiert.
: Gibt es eine Möglichkeit den GU nachträglich zu einem Fertigstellungstermin zu verpflichten? Sie ignorieren alle unsere Einwände, noch dazu sind wir bereits in Vorauszahlung.

: grüße




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