Re: Leitungsrecht einfordern


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Abgeschickt von Bolanger am 13 Mai, 2010 um 18:32:46:

Antwort auf: Leitungsrecht einfordern von Klaus am 13 Mai, 2010 um 12:37:34:

Hallo,

ich vermute mal, dass Sie der Besitzer von A sind und Ihr Nachbar der Besitzer von B ;-)

Natürlich hat Ihr Nachbar ein Recht darauf, dass der Ist-Zustand nach den Arbeiten wiederhergestellt wird. Das wäre dann also Ihre Aufgabe.
Zum Mitspracherecht bin ich mir sicher, dass Ihr Nachbar den Termin für die Durchführung der Arbeiten mitbestimmen kann. Sie können ja nicht einfach so seine Zufahrt aufreißen und der Nachbar kommt dann mit dem Auto nicht mehr aus seiner Garage. Ich glaube aber nicht, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die die Art der Absprache festlegt. Wenn es hart auf hart kommt, würde ich an Ihrer Stelle mit gut einem Monat Vorlauf 3 Termine vorschlagen. Wenn ekiner passt, dann soll der Nachbar 3 Termine vorschlagen.
Es wird außerdem die selbstverständlichkeit gelten, dass Ihr Nachbar so wenig behindert und in seinen eigenen Rechten an seinem Grundstück eingeschränkt wird, wie es Ihnen mit vertretbaren Aufwand möglich ist.

Soll heißen: Wenn Ihr Nachbar die Leitungen links haben möchte, weil er rechts vielleicht etwas anderes bauen möchte, dann werden Sie diesem Wunsch nachkommen müssen (unter der Voraussetzung, dass eine Leitungsverlegung links mit vertretbarem Aufwand möglich ist).

Unterm Strich denke ich, dass Sie ein ordentliches verhältnis zu Ihrem Nachbarn haben sollten, damit Sie sich später dort auch wohl fühlen. dann wird sich auch eine lösung zum Ablauf finden.

Grüße,

Bolanger

: Situation:
: Grundstück A in zweiter Reihe hat ein Wege- und Leitungsrecht im Grundbuch über Grundstück B in erster Reihe.
: Es soll nun auf Grundstück A gebaut werden und die notwendigen Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser, Telefon) über Grundstück B verlegt werden.

: Fragen:
: Wie ist hier der normale Ablauf?
: Reicht es wenn Eigentümer von A den Eigentümer von B vorab über die Maßnahmen informiert? Wenn ja, wieviel Vorlauf ist notwendig?
: Oder hat Eigentümer von B ein Mitsprache recht (z.B. der Termin ist unpassend, die Leitungen sollten weiter rechts/links liegen, etc.)?
: Wer trägt welche Kosten, z.B. auch für die Wiederherstellung von gepflasterten Wegen und Bepflanzungen die von den Leitungen gekreuzt werden?





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