Re: Grundstücksmauererneuerung mit dem Gesicht zum Haus stehend links


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Abgeschickt von Bolanger am 15 Mai, 2010 um 20:44:38:

Antwort auf: Grundstücksmauererneuerung mit dem Gesicht zum Haus stehend links von Gundula Severloh- Sträter am 14 Mai, 2010 um 22:46:45:

Hallo,

wem gehört denn die Mauer? Typischerweise ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass von der Mauer keine Gefahren ausgehen.

Sollte durch die Erstellung der Einfahrt eine Abstützung des Nachbargrundstückes notwendig sein, weil sich z.B. die Höhenverhältnisse ändern, dann darf derjenige, der die Einfahrt baut, für diese Kosten aufkommen, ganz egal, wem die Mauer gehört.

Gruß,

Bolanger

Sollte die Mauer

: Heute sprach uns unser Nachbar an, der eine Auffahrt auf seiner rechten Hausseite plant( gesehen mit dem Gesicht vorm Haus stehend). Diese Auffahrt grenzt an eine marode gemauerte Grundstücksmauer neben unserem Haus, dass höher gelegen steht. Nun war die Anfrage, dass wir diese Mauer erneuern und bezahlen sollen.
: Wir wohnen in Schleswig- Holstein und wissen nun nicht, ob dies rechtens ist.
: Meiner Laienauffasssung nach müssten wir bei einer Einigung auf Erneuerung der Mauer hälftig die Kosten teilen. Weiss jemand genaueres zu diesem Sachverhalt?





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