Abgeschickt von Peter am 18 Mai, 2010 um 18:59:16:
Hallo zusammen,
ich beabsichtige, eine derzeit zu Wohnzwecken genutzte Hinterhauseinheit, künftig als Praxisräume für einen Ergotherapeuten umzubauen.
Es handelt sich um ca. 90 qm Nutzfläche mit 2-3 Räumen.
Wieviel PKW-Stellplätze muss ich bereitstellen bzw. nachweisen? Gibt es eine einheitliche Gesetzesgrundlage?....und wo ist das nach zu lesen?
Danke + Gruss
Peter