Re: Bauherrengemeinschaft


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Abgeschickt von Bolanger am 19 Mai, 2010 um 15:15:54:

Antwort auf: Bauherrengemeinschaft von Hase am 17 Mai, 2010 um 23:48:06:

Hallo,

ziehen Sie Ihren Bauantrag doch einfach zurück. Einen formlosen Schrieb fertig machen, Begründung muss nicht rein, den abgeben, die Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen, und fertig ist die Sache.

Oder Sie lassen es laufen. Nur weil Sie eine Baugenehmigung haben heisst das noch lange nicht, dass dann auch gebaut werden muss. das heisst nämlich nur, dass gebaut werden darf ;-)

Ich denke allerdings, Sie sollten erstmal die Besitzverhältnisse klären. dann können Sie sich weitere Gedanken machen, wie es weitergehen soll.

Grüße,

Bolanger


: Hallo
: Ich habe folgendes etwas delikates Problem. Das Objekt befindet sich im Großraum Freiburg im Breisgau.
: es geht im meinen Fall um eine Sache unter Geschwistern, welche vor Jahren zusammen ein Zweifamilienwohnhaus ohne Brandschutzwand und mit einer gemeinsam veranlagten Einliegerwohnung gebaut haben. Das nur vorneweg.
: Die Sachlage derzeit ist, dass der Bruder auf einem Teil des Gebäudes, den Garagen, gemeinsames Eigentum eine Dachterrasse errichten möchte. Er hat die notwendige Planung voran getrieben, und mündlich eingeladen, Ihm doch bitte den Bauantrag zum Bau seiner Dachterrasse zu unterschreiben. Er könne das nicht alleine, und bräuchte dazu meine Unterschrift. Als ich nicht gleich unterschreiben wollte rastete er verbal vollig aus und ich fühlte mich im weiteren von Ihm unter druck gesetzt, hier baldmöglichst zu unterschreiben, was ich in der folgenden Woche nach Rücksprache der Sachlage mit unserem gemeinsamen Architekten auch tat.
: Nun wünscht der Bruder auf der Errichtung der Dachterrasse ein Sondernutzungsrecht, das er gerne Notariell eingetragen haben möchte. Bei ermitteln der Sachlage ist mir dann aufgefallen, das der Bauantrag nicht wie von Ihm an mich in der Kommunikation vermittelte ein Antrag von Ihm zum bau einer Dachterasse ist, denn dazu müssten erst die Eigentumsrechte geklärt werden, sondern ein Bauantrag von uns beiden in einer Bauherrengemeinschaft zum bau einer Dachterrasse ist. Das Baugenehmigungsverfahren läuft noch, und daher die Frage, welche Möglichkeiten es für mich gibt, die Unterschrift zu dem Bauantrag zurück zu ziehen, bzw. in dem laufenden Genehmigungsverfahren Einspruch zu erheben um das Genehmigungsverfahren zu stoppen, oder auf " Eis" zu legen, um hier zuerst eine Klärung herbeizuführen.
: Über eine Antwort würde ich mich freuen.





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