Baustopp/Verzögerung


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Abgeschickt von Hausmaus am 19 Mai, 2010 um 17:15:52:

Hallo,
vielleicht können Sie mich in dieser Sache schlauer machen:
Wir haben im Oktober einen not. KV über ein Reihenhaus samt Grundstücks-Kauf von der Stadt abgeschlossen.
Grundstück und GESt wurden im Januar gezahlt.
Mit dem Bau wurde am 16. April begonnen. Die Baugrube ist ausgehoben, die Kanalistion und alle leitungen/Anschlüsse wurden gelegt. Die 1. Rate lt. KV war somit fällig und wurde durch uns bereits gezahlt.
Nun steht der Bau seit dem 01. Mai still. Zugesagt wurde uns dass mit Fertigstellung der Bodenplatte Ende Mai zu rechnen ist und dass mit Komplettfertigstllung im Oktober zu rechnen ist.
(Ursprünglich,Stand Vertragsabschluss, sollte das Bauvorhaben im Juli fertiggestellt sein; mir ist klar dass das durch den harten Winter nicht möglich war)
Im KV steht nun dass ab Fertigstellung der Bodenplatte die Bauzeit 7 Monate beträgt.

Der Bauleiter ist derzeit im Urlaub und dessen uns schriftlich mitgeteilte Vertretung sagt er und auch kein anderer in dieser Firma kann uns sagen weshalb der Bau stillsteht, wir müssten auf die Rückkehr des Bauleiters warten (Ende Mai). Nur sollte dann bereits wie oben erwähnt die Bodenplatte liegen.

Meine Frage ist nun, kann der Bauträger so einfach ohne uns zu infromieren den Bau stoppen? ist er schuld an dieser Verzögerung? Wie sieht es mit Entschädigung aus? (Laut Vertrag gelten als nicht vom Bauträger zu verschuldender Verzug nur Frosttage und die gab es eit baubeginn nicht mehr).

Danke und Grüße



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