Re: hochwertige Ausstattung


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Abgeschickt von Kanico am 19 Mai, 2010 um 20:48:18

Antwort auf: Re: hochwertige Ausstattung von Bolanger am 19 Mai, 2010 um 15:18:20:

Hallo, ich meine zum Beispiel eine Eigentumswohnung.

: Hallo,

: das kommt wohl auf die Referenz an, mit der ein Objekt verglichen wird. Wenn ich eine Garage mit Waschbecken und Strom vermiete, dann würde ich diese ruhigen Gewissens als hochwertig ausgestattet bezeichnen. Wenn ich eine Wohnung mit einem Waschtisch und Strom vermiete, würde ich mich das nicht trauen ;-)

: Worum geht es genauer?

: Grüße,

: Bolanger

:
: : Hallo, gibt es irgendwo einen Anhaltspunkt, was unter der allgemeinen Formulierung "hochwertige Ausstattung" mindestens zu verstehen ist?




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