Re: hochwertige Ausstattung


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Abgeschickt von Bolanger am 20 Mai, 2010 um 20:12:12:

Antwort auf: Re: hochwertige Ausstattung von Kanico am 19 Mai, 2010 um 20:48:18:

Hallo,

auch da kommt es darauf an, womit sie verglichen wird und ob das dem dem Alter entsprechenden Standard entspricht oder darüber hinausgeht. Ein klares Mindestmaß gibt es nicht.

Worum geht es genau? ;-)


: Hallo, ich meine zum Beispiel eine Eigentumswohnung.

: : Hallo,

: : das kommt wohl auf die Referenz an, mit der ein Objekt verglichen wird. Wenn ich eine Garage mit Waschbecken und Strom vermiete, dann würde ich diese ruhigen Gewissens als hochwertig ausgestattet bezeichnen. Wenn ich eine Wohnung mit einem Waschtisch und Strom vermiete, würde ich mich das nicht trauen ;-)

: : Worum geht es genauer?

: : Grüße,

: : Bolanger

: :
: : : Hallo, gibt es irgendwo einen Anhaltspunkt, was unter der allgemeinen Formulierung "hochwertige Ausstattung" mindestens zu verstehen ist?





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