Re: Baustopp/Verzögerung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 21 Mai, 2010 um 16:37:36

Antwort auf: Re: Baustopp/Verzögerung von Hausmaus am 20 Mai, 2010 um 10:36:42:

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Dies zu erklären würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
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Gerade mal nachgeschaut können wir behaupten, darüber Buchbände mit ca. 5000 Seiten auf Din A 5 gedruckt im Regal stehen zu haben, auf denen dies umfangreich erklärt wird.
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Sorry, aber selbst Anwälte scheitern oftmals daran eine "Nichtvertragsfrist" zur "Vertragsfrist" zu machen, weswegen es sicher absolut keinen Sinn macht, Ihnen dies auch nur ansatzweise hier in diesem Forum erläutern zu wollen.
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Beauftragen Sie einen Sachverständigen der Ihnen zur Hand geht. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich die Unternehmer dann meistens anfangen zu regen, jedenfalls ist uns seit 1998 -seit dem wir unser SV-Büro führen- kein Fall aus unseren Eigenen Reihen bekannt, wo diesbezüglich eine weitere Entgleisung satt gefunden hätte.
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Wenn Sie dennoch alleine vorgehen wollen, viel Glück dabei, denn dass werden Sie brauchen.
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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

: Vielen Dank,
: es ja nun aber so, dass der Bauträger die Erstellung der Bodenplatte künstlich herauszögert nur um nicht Verzug zu geraten.
: Wie mache ich denn nun diese "Nichtvertragsfrist" zur "Vertragsfrist"? Würde mich schon interessieren, vielleicht bekomme ich das ja hin.
: Das mit dem Winter ist auch interessant zu wissen.
: Generell trage ich mich auch bereits mit dem Gedanken die Geschäftleitung einzuschalten bzw. wenn das keine Früchte trägt, einen Anwalt...
: Ich wollte mich nur eben vorher infromieren was es sonst noch für Möglichkeiten gibt, bevor ich die "harte Schiene" fahre.

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: : Es besteht ja noch gar keine Verzögerung.

: : Wie Sie bereits selbst beschreiben, muss der Bau 7 Monate nach Erstellung der Bodenplatte fertig sein.

: : Wenn Sie den Bau -was verständlich ist- beschleunigen möchten, dann haben Sie natürlich die Möglichkeit dem Unternehmer eine ordnungsgemäße Frist zu setzen.

: : Sie müssen dabei natürlich eine "Nichtvertragsfrist" zur "Vertragsfrist" machen, was für Sie als Laien nicht so ohne weiteres möglich sein wird, dies bewerkstelligen zu können, weil hierzu schon ein spezielles sehr Wissen erforderlich ist.

: : Den Winter können Sie im Übrigen auch unberücksichtigt lassen, weil lediglich ein 10 Jahres Mittel zählt, welches auch dieses Jahr (2009/2010) -wenn überhaupt- nur unwesentlich überschritten worden sein dürfte (mehr als fünf Tage werden es gefühlter Maßen nicht sein, die ggf. hinzugerechnet werden könnten). Der Unternehmer muss das "Schlechtwetter" einkalkulieren, mit dem bereits bei der Auftragsannahme zu rechnen gewesen ist.
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: : Mit freundlichen Grüßen
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: : ReiMa-Baudienstleistungen
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: : PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

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: : : Hallo,
: : : vielleicht können Sie mich in dieser Sache schlauer machen:
: : : Wir haben im Oktober einen not. KV über ein Reihenhaus samt Grundstücks-Kauf von der Stadt abgeschlossen.
: : : Grundstück und GESt wurden im Januar gezahlt.
: : : Mit dem Bau wurde am 16. April begonnen. Die Baugrube ist ausgehoben, die Kanalistion und alle leitungen/Anschlüsse wurden gelegt. Die 1. Rate lt. KV war somit fällig und wurde durch uns bereits gezahlt.
: : : Nun steht der Bau seit dem 01. Mai still. Zugesagt wurde uns dass mit Fertigstellung der Bodenplatte Ende Mai zu rechnen ist und dass mit Komplettfertigstllung im Oktober zu rechnen ist.
: : : (Ursprünglich,Stand Vertragsabschluss, sollte das Bauvorhaben im Juli fertiggestellt sein; mir ist klar dass das durch den harten Winter nicht möglich war)
: : : Im KV steht nun dass ab Fertigstellung der Bodenplatte die Bauzeit 7 Monate beträgt.

: : : Der Bauleiter ist derzeit im Urlaub und dessen uns schriftlich mitgeteilte Vertretung sagt er und auch kein anderer in dieser Firma kann uns sagen weshalb der Bau stillsteht, wir müssten auf die Rückkehr des Bauleiters warten (Ende Mai). Nur sollte dann bereits wie oben erwähnt die Bodenplatte liegen.

: : : Meine Frage ist nun, kann der Bauträger so einfach ohne uns zu infromieren den Bau stoppen? ist er schuld an dieser Verzögerung? Wie sieht es mit Entschädigung aus? (Laut Vertrag gelten als nicht vom Bauträger zu verschuldender Verzug nur Frosttage und die gab es eit baubeginn nicht mehr).

: : : Danke und Grüße





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