Abgeschickt von wmz am 23 Mai, 2010 um 21:09:13
Hallo,
welche Vorschriften gibt es in Berlin, die vorschreiben, wieviel höher ein angelegter Weg auf dem Nachbargrundstück sein darf. Im konkreten Fall soll im Abstand von ca. 50 cm von der Grundstücksgrenze ein Weg zum hinteren Teilgrundstück gebaut werden, der ca. 15 cm über dem allgemeinen Höhenniveau liegt.