Re: Werbeschilder aufstellen


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Abgeschickt von P. Lahm :-) am 28 Mai, 2010 um 14:25:22:

Antwort auf: Werbeschilder aufstellen von Andreas Böll am 28 Mai, 2010 um 13:38:44:

Verstehe ich es richtig, dass die Bundesstrasse "ausserorts" verläuft und Ihr Betrieb nicht unmittelbar an dieser Straße liegt?

Die Vorschriften für derartige Werbeanlagen finden Sie in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, außerdem in § 9 Abs. 6 Bundesfernstraßengesetz.

In NRW führt der vollständige Austausch der Werbeinformation (= neuer Inhaber, neuer Betriebsname, neue Beklebung) dazu, dass ein etwaiger Bestandsschutz entfällt und die Sache neu geprüft werden kann und muss.

=> Entweder bei der Bauaufsicht bzw. Straßenbaubehörde fragen ODER
riskieren, dass sich nachher jemand beschwert und man dann die Schilder wegwerfen muss.



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