Brechnung Befreiungsgebühr bei Überschreitung der Baugrenze


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Abgeschickt von edda72 am 30 Mai, 2010 um 22:13:10

Angenommen, die Baugrenze wurde schon vor einigen Jahren mit einem eingeschossigen Anbau und 15qm Grundfläche sowie dem dazugehörigen Befreiungsbescheid überschritten. Sollte der ursprüngliche Anbau nun abgerissen und an seiner Stelle ein neuer zweigeschossiger Anbau mit 40qm Grundfläche gebaut werden (Baugenhemigung und neuer Befreiungsbescheid vorausgesetzt), muss dann von den 40qm Grundfläche die 15qm des alten Anbaus bei der Berechnung der Befreiungsgebühr abgezogen werden? Meist ist ja in den Verwaltungskostensatzungen zu diesem Thema von einer Gebühr "je qm Grundfläche" die Rede.
Bitte Antworten mit Hinweis auf die entsprechenden Gesetze / Verordnungen! Danke




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