Re: Verlängerung einer Fertiggarage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Günter am 31 Mai, 2010 um 20:38:47

Antwort auf: Re: Verlängerung einer Fertiggarage von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 31 Mai, 2010 um 15:09:05:

: hallo Günter,
: ich gehe mal davon aus, dass Ihre 1.Garage an der Grundstücksgrenze liegt....natürlich können Sie verlängern, aber die Verlängerung löst Abstandsflächen aus: Siehe Bayerische Bauordnung
: (BayBO)
: in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007

: (9) 1 In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch
: wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
: 1.
: Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten,
: Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten
: mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je
: Grundstücksgrenze von 9 m, bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr
: als 42 m darüber hinaus freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und
: Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 m³
: Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 m;
: abweichend von Abs. 4 bleibt bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad die Höhe
: von Dächern und Giebelflächen unberücksichtigt,

HAllo,
also mit den Paragrafen kann ich nichts anfangen
versteh ich nicht richtig , sorry
Meine 1. Garage ist nicht an der Grenze gebaut
habe da noch mehr als 3 m Platz
zur anderen Nachbargrenze sind es ca 20m noch
wenn sie noch Infos brauchen
kann ich gerne noch ergänzen




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]