Rechtlicher Bestand von historischen Absprachen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Andy am 31 Mai, 2010 um 22:39:52

Zwei Nachbarn haben ihre Garagen eim Einvernehmen aneinander gebaut und die Garagenauffahrt gemeinsam mit Verbundsteinen gepflastert, vor mehr als zwanzig Jahren. Die Entwässerungsleitung, die das Regenwasser beider Hälften der geemeinsamen Garagenauffahrt abführt, verläuft über eines der Grundstücke, weil der Besitzer des einen Grundstückes seinem Nachbarn gestattet hatte, diese mitzubenutzen,ohne dieses im Grundbuch einzutragen. Ein neuer Besitzer entfernt diese Abwasserleitung im Rahmen von Umbauten ersatzlos und verweigert die Nutzung seines Grundstückes für die zukünftige Abführung des Regenwassers über seine Regenwasserableitung. Der andere Nachbar wird das Regenwasser jetzt also nicht mehr los und seine Garage droht bei Regen zu überfluten. Die Absprachen hatten einen Bestand --- Welchen rechtlichen Stand hat nun jener Nachbar, dem die Abwasserdurchleitung entzogen wurde? Kann er sich rechtlich auf die damals getätigten Absprachen berufen? Ist das gemeinsame Verlegen des Verbundpflasters ein "Quasi-Beleg" dafür, dass diese Absprachen vor zwanzig Jahren in gegenseitigem Einvernehmen getätigt wurden?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]