Re: Standsicherheitsnachweis auf Englisch?


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 01 Juni, 2010 um 11:50:18:

Antwort auf: Standsicherheitsnachweis auf Englisch? von Martin Schmidt-Nielsen am 21 Mai, 2010 um 10:48:47:

Wenn es sonst nirgendwo steht, spätestens im Verwaltungsverfahrensgesetz des jeweilige Bundeslandes:
§ 23 Abs. 1 VwVfG: Die Amtssprache ist deutsch.

Gilt für alles, was zur Behörde muss.
Je nach Konzept des Bundeslandes für die Prüfstatiker sind diese u.U. noch "privat" tätig und können u.U. nach eigenem Ermessen/eigener Fachkunde anders entscheiden.

: Ich bin Statiker, wohne aber in Dänemark und benutze ein englischsprachiges EDB Program.
: Das heisst meine Statik, die ich zur Prüfung zum Prüfstatiker einreiche enthält auch Ausdrucke auf Englisch.

: Ist das erlaubt, wo ist sowas eigentlich gestezlich geregelt?
: Gruss Martin Schmidt-Nielsen





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