Re: hinterlandbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Juni, 2010 um 18:34:44

Antwort auf: hinterlandbebauung von schlappchen am 01 Juni, 2010 um 21:21:50:

Wenn es planungsrechtlich unklare Situationen gibt, kann man im Vorfeld und mit geringerem Planungsaufwand und geringeren Kosten über eine Bauvoranfrage eine rechtsverbindliche Klärung herbeiführen. Die Feststellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist normalerweise eine Leistung der Grundlagenermittlung der Planung.

Gegen einen Bescheid der Baugenehmigung können Rechtsmittel eingelegt werden (Widerspruch, Klage). Welche das genau sind und wo die geltend gemacht werden können geht aus dem Rechtsbehelf am Ende der Genehmigung hervor.

Ich persönlich würde erstmal das Gespräch mit der Behörde suchen und die Begründung gründlich durchlesen. Anschließend wäre zu überlegen, ob die Kosten und die Zeit für einen Rechtstreit lohnen.

: hallo, haben ein eckgrundstück mit zwei gebäuden gekauft, das eine ein wohnhaus an der einen straße das andere eine alte scheune, welche wir zu einem wohnhaus umbauen wollen, nun wurde der bauantrag abgelehnt, da es die erste hinterlandbeauung wäre und dies ginge mal garnicht, nun ist es aber so, das die scheune an der anderen straße liegt, ist ja wie gesagt ein eckgrundstück...hat jemand erfahrung wie man hier vorgehen könnte, sind echt verzeifelt :O(
: anwalt oder nicht? hätte der architekt das wissen müssen?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]