Re: Dachüberstand


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Juni, 2010 um 18:42:04

Antwort auf: Dachüberstand von David am 01 Juni, 2010 um 13:28:40:

privatrechtlich würde vermutlich eine Vereinbarung mit dem Nachbarn ausreichen.

Streng formal bauordnungsrechtlich würde es sich dann um eine Gebäude auf zwei Grundstücken handeln, was nicht zulässig ist und in NRW nur mit einer Vereinigungsbaulast zu heilen wäre. Die müsste dann vom Nachbarn mitunterzeichnet werden und in Zukunft wirken sich alle Baumaßnahmen, die auf einem der Grundstücke beabsichtigt sind, bauordnungsrechtlich auf beide Grundstücke aus.

Der Klarheit der Eigentumsverhältnisse und für eventuelle zukünftige Maßnahmen ist das nicht wirklich zuträglich und ich persönlich würde auf jeden Fall ohne Überbauung der Grenze bauen.

: Hallo,

: mein Haus steht mit einer Seite genau auf der Grundstücksgrenze. Nun möchte ich mein Dach neu decken mit einem Überstand von 20 cm. Darf ich das ohne weiteres oder muß ich mir die genehmigung des Nachbarn holen...??? Wenn ja, reicht da eine schriftliche Vereinbarung unter uns Nachbarn, oder sollte ich dies Anwaltlich bestätigen lassen?

: Vielen Dank für eure Hilfe, Gruß David





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