Re: Grenzüberbauung?


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Abgeschickt von Paul am 04 Juni, 2010 um 11:32:08:

Antwort auf: Grenzüberbauung? von felline am 02 Juni, 2010 um 10:49:32:

Hat es der Nachbar denn schon gemerkt?
Evtl. aus Vorsichtsgründen das Bauwerk so nicht abnehmen oder unter Vorbehalt stellen. Je nach dem ob die Grenze durch Grenzsteine sichtbar war oder ob Sie bestimmte Pläne unterschrieben haben sind allerdings möglicherweise sogar Sie selbst verantwortlich und nicht die Fertighausfirma.

: Liebes Forum,

: ich habe ein Problem mit meiner Garage, welche von der beauftragten Fertighausfirma im Zusammenhang mit dem Haus erstellt wurde. Diese Garage ist als Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung anzusehen so dass es die Möglichkeit gibt, direkt auf die Grenze zu bauen was getan wurde. Nun habe ich nach Fertigstellung des Grundputzes vestgestellt, dass dieser inzwischen ca 2 cm über den Grenzpunkt hinaus auf das Nachbargrundstück ragt. Ohne den Putz bzw dessen Unterkonstruktion (alles vom beauftragten Fertighausuntrnehmen ausgeführt) wäre der Abstand ca 4 cm weniger also noch auf meiner Seite. Gibt es irgendwelche Überbauungstoleranzen, welche vom Eigentümer des Nachbargrundstücks zu tolerieren sind?





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