Re: Vogelvoliere 30m³ Umbauterraum?


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Abgeschickt von K.K. am 04 Juni, 2010 um 11:43:16:

Antwort auf: Vogelvoliere 30m³ Umbauterraum? von Broich, Bernt am 01 Juni, 2010 um 14:22:00:

Nein das fällt nicht unter Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt also Bauantrag notwendig.
Kleintierställe, zu denen auch eine Vogelvoliere gezählt werden kann,sind nach § 65 Abs. 1 Nr. 49 BauO NRW nur bis zu einer Größe von
5 m³ von der Baugenehmigung freigestellt.
Fragen Sie einfach zur Bestätigung beim zuständigen Bauamt nach.


: Hallo,

: ich soll für einen Falkner in NRW eine Voliere errichten, BPlan etc. würde dies zulassen. Die Maße sind 2,0m breit, 6m lang und 2,5m hoch, Außenkanten, da dies in der Falknerei als Vorgebe existiert. Dies würde die 30m³ Umbautenraum ja noch erfüllen. Nun finde ich der BauO NRW, §65 nicht, daß da Volieren genannt werden, nur Kleintierställe (diese bis 5m³). Ist da nun ein Bauantrag notwendig oder nicht stelle ich mir nun die Frage???





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