Re: MFH mit nicht genehmigtem DG Ausbau


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Abgeschickt von Kai am 05 Juni, 2010 um 20:30:51:

Antwort auf: MFH mit nicht genehmigtem DG Ausbau von K_Hauskauf am 05 Juni, 2010 um 17:38:07:

Wenn die nachträgliche Genehmigung so einfach und billig umzuseten wäre, dann würde der Alteigentümer eine solche sicherlich selbst besorgen.

Was sagt überhaupt der Bebauungsplan? Was steht in der Stellplatzsatzung? Zweiter Rettungsweg? Feuerfeste Türe? Statik? Fragen über Fragen.

Sobald das Haus am Markt angeboten wird erfährt eine Vielzahl von Interessenten mit der Zeit davon, von denen dann evtl. einer mal dem Bauamt einen Tipp gibt und dann gehts los mit dem Ärger.


: Nehmen wr mal an, ich wollte ein 6 Familienhaus kaufen, plötzlich stellt sich aber heraus, dass die DG Wohnung zwar perfekt ausgebaut ist, das Haus aber nur als 5 FH zugelassen ist, die DG Wohnung, die seit 6 Jahren normal vermietet ist nie eine Genehmigung bekommen hat bzw. nie eine angefragt wurde. Der Verkäufer stellt sich auf den Standpunkt "wo kein Kläger da kein Richter" und sagt er hätte es geschafft, dies in die Feuerversicherung einzutragen. Habe jetzt hier im Forum schon mal etwas vorrecherchiert: versicherungsrechtlich bedenklich, Bussen möglich, evtl. Verbot der Vermietung.
: Falls man so ein Haus doch kaufen will, was ist ein fairer Abschlag (der Markt ist ja heiss, deshalb wird es sicher kein Schnäppchen werden).
: Was wären die möglichen Bussen? Ist es wirklich möglich, dass die Versicherung so etwas anerkennt? HAt jemand eine Idee was eine nachträgliche Anerkennung kosten kann (jetzt mal ohne bauliche Veränderungen), ist es möglich, dass da größere Nachbauten kommen (das DG ist ja ganz normal über das Treppenhaus zu erreichen.
: Schon mal vielen Dank für Erfahrungen und Gedanken

:
: Ach ja, wie bekomme ich am besten eine sichere Auskunft über sowas. Bauamt kann ich ja nicht fragen. Kann so etwas ein Gutachter?





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