Re: Flächennutzungsplan


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Abgeschickt von Bauassessor am 07 Juni, 2010 um 00:54:32:

Antwort auf: Flächennutzungsplan von Karlchen am 06 Juni, 2010 um 17:59:38:

Hallo,

zunächst einmal muss gesagt werden, dass der Flächennutzungsplan erstmal nur behördenverbindlich ist - d.h. das er keine direkten Auswirkungen auf Sie hat, sondern erst über einen Bebauungsplan ö.ä. wirkt. Die Frage ist, wie die Gemeinde die Darstellung als Mischgebiet begründet. Gibt es schon einzelne gewerbliche Nutzungen (Einzelhandel, Dienstleister o.ä.), dann wird sie keine Schwierigkeiten mit der Begründung haben. Ebenso, wenn es bereits einige Nachfragen nach gewerblichen Nutzungen in diesem Bereich gab. Wenn Sie explizit sagt, dass die Vorbelastungen durch Lärm zu groß sind und deshalb eine gemischte Baufläche bzw. Mischgebiet wählt, dann handelt es sich um einen Etikettenschwindel, der einer juristischen Überprüfung nicht standhält. Meines Wissens können Sie aber gar nicht direkt gegen den Flächennutzungsplan vorgehen, sondern nur gegen Verwaltungsakte (Baugenemigungen o.ä.), durch die Sie direkt betroffen sind oder gegen einen entsprechenden Bebauungsplan. Dabei wird im Klageverfahren der Flächennutzungsplan inzident mitgeprüft.

: Unsere Kommune ist dabei, den Flächennutzungsplan zu ändern. Dabei sollen einige Häuser unserer Straße, die bisher als Wohngebiet ausgewiesen waren, Mischgebiet werden, obwohl drumherum nur Wohnbebauung ist. Vermutlich nur, weil dann die Anwohner an der Hauptstraße höhere Lärmwerte hinnehmen müssen. Kann man dagegen etwas machen?
: Gruß Karl





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