Re: MFH mit nicht genehmigtem DG Ausbau


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Abgeschickt von Reimers am 07 Juni, 2010 um 17:18:59:

Antwort auf: Re: MFH mit nicht genehmigtem DG Ausbau von K_Hauskauf am 06 Juni, 2010 um 19:25:31:

Hallo aus Bayern wir haben ein ähnliches Problem. Es stellt sich auch die Frage, ob bei nachträglicher Genehmigung eines 10 Jahre alten Anbaus nun die aktuelle Energieeinsparverordnung nachträglich zu erfüllen ist, was zumindest die Gemeinde meint. Ist das so?
Öff.bestellte und vereidigte Sachverständige können einigermaßen zuverlässig einen Bewertungsabschlag berechnen.

: Ich weiss, er hatte einfach auch Angst, dass da was auf ihn zukommt. Er sagte auch, dass wenn ein Beamter einen schlechten Tag hat...
: Andererseits: ich habe noch bei keinem anderen Altbau mit ausgebautem DG ein zweites Treppenhaus oder eine Feuerleiter gesehen. Auch keine Brandschutztüren an allen Wohnungen (das Haus hat super AB Elemente, wenn es nur um die obere Türe gehen würde, wäre das kein Problem, alle austauschen würde das Haus zerstören) Wen kann ich denn voranfragen?

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: : Was sagt überhaupt der Bebauungsplan? Was steht in der Stellplatzsatzung? Zweiter Rettungsweg? Feuerfeste Türe? Statik? Fragen über Fragen.

: : Sobald das Haus am Markt angeboten wird erfährt eine Vielzahl von Interessenten mit der Zeit davon, von denen dann evtl. einer mal dem Bauamt einen Tipp gibt und dann gehts los mit dem Ärger.

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: :
: : : Nehmen wr mal an, ich wollte ein 6 Familienhaus kaufen, plötzlich stellt sich aber heraus, dass die DG Wohnung zwar perfekt ausgebaut ist, das Haus aber nur als 5 FH zugelassen ist, die DG Wohnung, die seit 6 Jahren normal vermietet ist nie eine Genehmigung bekommen hat bzw. nie eine angefragt wurde. Der Verkäufer stellt sich auf den Standpunkt "wo kein Kläger da kein Richter" und sagt er hätte es geschafft, dies in die Feuerversicherung einzutragen. Habe jetzt hier im Forum schon mal etwas vorrecherchiert: versicherungsrechtlich bedenklich, Bussen möglich, evtl. Verbot der Vermietung.
: : : Falls man so ein Haus doch kaufen will, was ist ein fairer Abschlag (der Markt ist ja heiss, deshalb wird es sicher kein Schnäppchen werden).
: : : Was wären die möglichen Bussen? Ist es wirklich möglich, dass die Versicherung so etwas anerkennt? HAt jemand eine Idee was eine nachträgliche Anerkennung kosten kann (jetzt mal ohne bauliche Veränderungen), ist es möglich, dass da größere Nachbauten kommen (das DG ist ja ganz normal über das Treppenhaus zu erreichen.
: : : Schon mal vielen Dank für Erfahrungen und Gedanken

: : :
: : : Ach ja, wie bekomme ich am besten eine sichere Auskunft über sowas. Bauamt kann ich ja nicht fragen. Kann so etwas ein Gutachter?





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