Re: Verputzen der eigenen Hauswand vom Nachbargrundstück aus


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Abgeschickt von Anders Leben am 08 Juni, 2010 um 15:19:43:

Antwort auf: Verputzen der eigenen Hauswand vom Nachbargrundstück aus von Marcel am 08 Juni, 2010 um 13:58:53:

Das findet sich oftmals im Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes.
In NRW gibt es das sog. Hammerschlags- und Leiterrecht, es setzt aber u.a. eine rechtzeitige Ankündigung voraus.


: Hallo,

: ich habe aktuell folgendes Problem:
: nach Aufstockung und Sanierung wird seit heute mein Haus verputzt und von außen isoliert. Damit die Handwerker auch den Teil, der zum Nachbargrundstück zeigt, verputzen können, müssen sie dieses betreten, da die Häuser Wand-an-Wand gebaut sind.

: Dies verweigerte mein Nachbar heute mit den Worten, dass niemand sein Grundstück betreten dürfe. Ist das rechtens?

: Dazu anzumerken ist noch, dass er bei seiner Aufstockung vor etlichen Jahren ständig auf unserem Grundstück war und an seinem Haus gearbeitet hat und er vor ca. zwei Jahren Maler beauftragt hat, die sein Haus unter anderem auch von unserem Grundstück aus gestrichen haben.

: Ich hoffe, dass Sie mir hier kurzfristig helfen können und mir evtl. sogar gesetzliche Grundlagen für solch einen Fall nennen können.

: Vielen Dank.





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