Re: MFH mit nicht genehmigtem DG Ausbau


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 08 Juni, 2010 um 15:28:23:

Antwort auf: Re: MFH mit nicht genehmigtem DG Ausbau von Reimers am 07 Juni, 2010 um 17:18:59:

Für die Wertermittlung könnte man auch einfach davon ausgehen, dass die DG Wohnung nicht vorhanden ist, also einfach rauslassen bzw. als Abstellraum rechnen.
Das wiegt zwar nicht die Risiken bei Vermietung/Versicherung etc. auf, aber eben auch nicht die Chancen bei erfolgreicher nachträglicher Genehmigung.

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