Abgeschickt von Agnes Paetzold am 11 Juni, 2010 um 11:01:31
Ein Wendehammer soll im Zuge eine Straßenoberflächenerstellung am Ende einer ca.130 m langen Stichstraße (insgesamt 7 angrenzende Grundstücksbesitzer)errichtet werden. Gibt es rechtliche Bestimmungen für kommunale Straßenerschließung, die diese Bodenversieglung am Ende von Stichstraßen vorschreibt?