Re: Vorschrift für Wendehammer?


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Abgeschickt von oberh am 11 Juni, 2010 um 11:17:10

Antwort auf: Vorschrift für Wendehammer? von Agnes Paetzold am 11 Juni, 2010 um 11:01:31:

Hi Agnes!

Ich kenne die genauen Vorschriften nicht.
Jedoch handelt es sich hier wohl um eine öffentlich rechtliche Erschließung - nicht um Oberflächenversiegelung.
Ein Wendehammer dient dem "Wenden" von Fahrzeugen.
Dabei sind nicht nur die privaten PKW gemeint, sondern auch Feuerwehrfahrzeuge - Rettungswagen - die Müllabfuhr.

Es stellt sich (mir!) also nicht die Frage, ob es zulässig ist, sondern wie die Beweggründe für Deine Frage aussehen?




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