Abgeschickt von oberh am 11 Juni, 2010 um 11:17:10
Antwort auf: Vorschrift für Wendehammer? von Agnes Paetzold am 11 Juni, 2010 um 11:01:31:
Hi Agnes!
Ich kenne die genauen Vorschriften nicht.
Jedoch handelt es sich hier wohl um eine öffentlich rechtliche Erschließung - nicht um Oberflächenversiegelung.
Ein Wendehammer dient dem "Wenden" von Fahrzeugen.
Dabei sind nicht nur die privaten PKW gemeint, sondern auch Feuerwehrfahrzeuge - Rettungswagen - die Müllabfuhr.
Es stellt sich (mir!) also nicht die Frage, ob es zulässig ist, sondern wie die Beweggründe für Deine Frage aussehen?