Re: Umnutzung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Juni, 2010 um 08:01:28

Antwort auf: Umnutzung von Haubold am 12 Juni, 2010 um 21:40:18:

Die "nähere Umgebung" ist eine Betrachtung im Einzelfall und sollte das Umfeld berücksichtigen, dass sich prägend auf das Grundstück auswirkt.

Es kann durchaus sein, dass sich gegenüberliegende Straßenseiten unterschiedlich betrachtet werden. Bei zwei Bebauungsplänen, deren gemeinsame Abgrenzung des jeweiligen Geltungsbereichs durch die Straße erfolgt wäre das auch so.

Für Alternative Nutzungsarten kann man nur das Gespräch mit der Behörde empfehlen.

Bei "schwarz" Wohnen gibt es keine Rechte ... oder haben Sie das "Recht" zu schnell zu fahren, Steuern zu hinterziehen, Schwarzarbeiter zu beschäftigen ... ???

Hier gibt es weitere Infos zu diesem und ähnlichen Themen:
http://nrw-baurecht.de/%C3%96ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/scheune-bauernhaus-oder-stall-kaufen-und-umbauen--t261.html
http://nrw-baurecht.de/%C3%96ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/schwarzbauten-was-macht-die-behoerde--t168.html
http://nrw-baurecht.de/%C3%96ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html

... und die Folgelinks


: Hallo ich bin schwer frustriert wegen der abgelehnten Bauvoranfrage/Umnutzung zum Wohnraum.
: Ich hoffe mir kann jemand eine Hoffnung geben.
: Es geht um eine Scheune, seit 80 Jahren Bestand Sie gehört zu einem 3 Seitenhof im Zusammenhang der Bebauten Ortslage.
: Die Bebauungstiefe der –näheren Umgebung- beträgt ca. 25 m
: Mit Genehmigung von 2006 liegt die derzeitige für die Hausnummer bei 33m, wo die Scheune erst anfängt.
: Die geplante Bebauungstiefe liegt bei ca.47m.
: Ich hoffe ich konnte die Situation logisch schildern.
: Meine Fragen sind:
: Gibt es in einen Dorf, (ca. 600 Einwohner) die Aussage nähere Umgebung und wie wird die bemessen?
: Kann es sein das auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Bebauungstiefe das doppelte beträgt?
: Was gibt es für Optionen ohne Hauptnutzung( Ferienhaus, Fremdenzimmer….) ?
: Wo liegen die Rechte bei schwarz Wohnen…muss ich mit Kontrollen rechnen Hausdurchsuchung oder wie kann ich mir das vorstellen?

: Vielen Dank für Ihr Interesse
: Ich freu mich sehr auf korrekte Ermutigende Beiträge





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