Re: Stellplatz ausserhalb Baugrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Juni, 2010 um 09:51:08

Antwort auf: Stellplatz ausserhalb Baugrenze von andy am 11 Juni, 2010 um 18:18:33:

Eine Ablehnung bzw. einen negativen Bescheid kann man nur auf Grundlage eines Antrages erhalten, der im Baurecht schriftlich einzreichen ist.

Es ist nur genehmigt was beantragt wurde. Ein Carport ist kein Stellplatz und ein Carport ist auch nur dann der genehmigte Standort wenn die Unterlagen mit dem Gebauten übereinstimmen.


: Uns wurden nachh Bauantrag Stellplätze ausserhalb der Baugrenze genehmigt (ca. 40%).

: Nun würden wir gerne ein Carport hierauf errichten - das Bauuamt hat dies bisher abgelehnt (telefonisch), da anscheinend die geforderten 3m Zufahrt zum Grundstück nicht gegeben.

: Wir mussten nach Besichtigung des Amtes die Zufahrt zum Grundstück errichten und mit dieser wären es genau 3m zum geplnaten Carport.

: Nun die Frage:
: 1. Ist das geplante Carport automatisch mit genehmigt, wenn der Stellplatz von Amts wegen genehmigt wurde?
: 2. Zählt die von uns errichtete Grundstückszufahrt(Länge 2m vor Grundstück) zur geforderten Länge der 3m?





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