Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkisarchitekten am 15 Juni, 2010 um 16:03:59:
Antwort auf: Zulässiger Neigungswinkel der Fahrradrampe zum Fahrradkeller von Stanzky am 15 Juni, 2010 um 13:57:27:
hallo Stanzky,
nach meinem Kenntnisstand gibt es keine besonderen Vorgaben für "Mietshäuser"
Ich würde mich orientieren an: GUV-I 561 (bisher GUV 26.19)
GUV-Informationen
(Gesetzliche Unfallversicherung)
TreppenFahrradrampen mit Stufen sollen in Schulen eine Neigung zwischen 10 % und maximal
25 % haben.
Ausgabe April 1992
Aktualisierte Fassung März 2005