Carport im Außenbereich


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Abgeschickt von Sven am 15 Juni, 2010 um 16:51:33

Hallo
wir bauen gerade eine EFH im BL Brandenburg. Nun möchten wir gern auf unserem Grundstück ein Carport für zwei Stellplätze errichten. Die innenbereichsgrenze verläuft quer über unser Grundstück. Wir haben eine Bauantrag (formlos) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereit. Heute hat uns die zuständige Sachbearbeiterin mitgeilt, dass wir wenn wir mit dem Carport warten bis das Haus fertig ist und abgenommen wurde gar keine Baugenehmigung brauchen. Begründung: eine Garage/Carport bis 50m² Grundfläche die/das zu einem Wohnhaus gehört ist genehmigungsfrei. Ich habe extra noch mal nachgefragt ob das auch im Außenbereich der Fall ist. Antwort: ja wenn die Garage/Carport zu einem Carport gehört. das Carport würde ca. 15m vom Haus entfernt stehen.
Kann das Jemand bestätigen? Danke!



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