Re: Siedlung/ Splittersiedlung Bauabstand


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Abgeschickt von Wolfi am 15 Juni, 2010 um 23:50:02

Antwort auf: Siedlung/ Splittersiedlung Bauabstand von Peters am 26 Juni, 2009 um 09:04:06:

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nach § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB insbesondere dann vor, wenn die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.


: Es geht um den einzuhaltenden Abstand von Windkraftanlagen zu Splittersiedlung/ Einzelhaus und Siedlung. Die Abstände sind bekannt. Wo aber steht im Baurecht der Begriff Siedlung oder Splittersiedlung, da muß es doch außer der historischen Bedeutung auch eine klare Definition und einen entsprechen Paragrafen geben. Kann uns jemand behilflich sein?





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