Re: Änderungsbebauungsplan


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Abgeschickt von Bauassessor am 16 Juni, 2010 um 00:41:34:

Antwort auf: Änderungsbebauungsplan von Erdal Aslan am 15 Juni, 2010 um 21:47:53:

Hallo,

mit der Bekanntmachung im Amtsblatt hat der neue Bebauungsplan Rechtskraft erhalten. Der "falsche" B-PLan im Internet spielt daher keine Rolle mehr. Da Sie bisher keinen Bauantrag eingereicht haben, haben Sie auch keinen Anspruch auf die alten Regelungen. Theoretisch können Sie gegen den B-Plan Klage einreichen, allerdings müssen Sie städtebauliche Gründe vorlegen, warum der neue Bebauungsplan fehlerhaft ist. Das wird bei Gauben schwierig.


: Sehr geehrte Damen und Herren,

: ich habe folgenden Fall:

: Vor einem Jahr habe ich ein Grundstück gekauft und mich auf die uche nach einer Baufirma gemacht.
: Die Baufirmen forderten einen Bebauungsplan, den ich bei der Gemeinde angefragt habe und von dem Ansprechpartner auch bekommen habe.
: Nun ist 1 jahr vergangen und habe mich für eine Baufirma entschieden und habe mir bei dieser ein Modell ausgesucht.
: Die Pläne wurde vorab eingereicht weil es das Baufenster um 9 cm überschritten hat. Die Gemeinde sagt das wäre kein Problem, nur sollten wir bei der höheren Instanz bei der Kreisverwaltung nachfragen.
: Dort waren die 9 cm auch kein Problem nur hatten wir eine große Gaube die nicht zulässig war.

: Ich habe nun mitbekommendas sich anfang des Jahres der Bebauungsplan geändert wurde weil der Bau einer gaube nicht genau definiert war.
: Diese Änderung wurde im Amtsblatt bekannt gegeben aber auf der Homepage wo man den Bebauungsplan runterladen kann ist immer noch die alte Version.

: Die neue Version besagt das man eine Gaube bauen darf nur darf die einen gewissen Prozenzsatz nicht überschreiten.

: Habe ich eine Anspruchsgrundlage?





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