Abgeschickt von Stanzky am 16 Juni, 2010 um 10:58:19
Antwort auf: Re: Zulässiger Neigungswinkel der Fahrradrampe zum Fahrradkeller von bodo hermann in gruppe türkisarchitekten am 15 Juni, 2010 um 16:03:59:
Hallo,
Danke für Ihre Antwort.
Nun habe ich wenigstens ein Orientierungspunkt.
Grüße
Jörg
: hallo Stanzky,
: nach meinem Kenntnisstand gibt es keine besonderen Vorgaben für "Mietshäuser"
: Ich würde mich orientieren an: GUV-I 561 (bisher GUV 26.19)
: GUV-Informationen
: (Gesetzliche Unfallversicherung)
: TreppenFahrradrampen mit Stufen sollen in Schulen eine Neigung zwischen 10 % und maximal
: 25 % haben.
: Ausgabe April 1992
: Aktualisierte Fassung März 2005