Nutztung von Nebengebäude


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Abgeschickt von bhoernchen am 16 Juni, 2010 um 23:16:44

Wir haben auf einem Grundstück ein Nebengebäude das eine Zeitlang als Gästehaus genutzt wurde. Es sind 3 Räume (ein Badezimmer, 2 Schalfmöglichkeiten). Das Hauptgebäude ist als Ferienhaus zu bezeichnen (Schleswig-Hostein). Nun hat die Behörde gesagt das als Nebengebäude so gut wie nicht mehr darin gemacht werden darf. Übernachten, Duschen oder auch nur ein WC dürfen nicht mehr darin sein.

Es darf Maximal als Hausmeisterraum genutzt werden.

Nun die Frage: In Deutschland ist alles definiert.
1. Wo finde ich die Bestimmung für das Nutztungsrecht eines Nebengebäudes.
2. Was darf ein Hausmeister besitzten wenn er das als Raum nutzten soll. (Mittagsschlaf ;), Muss ich mit meinem Hausmeister die Toliette Teilen)



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