Nachbar verlangt Rückbau


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Abgeschickt von Marita am 19 Juni, 2010 um 21:39:52

Hallo Zusammen,
wir haben ein freistehendes EFH in NRW gebraucht gekauft.
Die Voreigentümer haben nur sehr kurz dort gewohnt, so dass Garten und Vorgarten noch nicht angelegt sind.
Unmittelbar nach unserem Erwerb hat uns der Nachbar zur rechten Seite über sein Einfriedungsverlangen schriftlich. Die Diskussion über die genaue Gestaltung ist noch im Gange.

Zwischenzeitlich haben wir unsere Einfahrt bis an die Grundstücksgrenze pflastern lassen. Unser Nachbar ist nun der Meinung, dass wir hiermit sein Einfriedungsverlangen torpediert haben. Ein diesbzgl Gespräch ist leider sehr unerfreulich verlaufen und wir dachten, er regt sich wieder ab.
Heute jedoch haben wir eine Schreiben von ihm erhalten: er fordert den Rückbau entsprechend §§50 NachbarGnrw, 1004 I BGB.

Müssen wir jetzt wirklich einen Teil unserer Pflasterung rückbauen? Wer weiß Rat?

Vielen Dank
marita

Nun




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