Ausweisung eines Sondergebiets


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Abgeschickt von Nina am 20 Juni, 2010 um 17:03:09

Hallo,
ich benötige bitte Auskünfte über folgende Sachverhalte:
Für die Ausweisung eines Sondergebietes haben die Gemeinden lt. Auskunft ja die Planungshoheit.
1. Kann ein Privatmann die Ausweisung beantragen bzw. vorschlagen und muss es in Sitzungen behandelt werden? Oder kann die Behandlung eines solchen Themas von einem Bürgermeister verwehrt werden?
2. Kann die Gemeinde tatsächlich alleine entscheiden oder benötigt sie für einen genehmigungsfreien Bau (kleiner Pferdeoffenstall für Haltergemeinschaft) doch die Zustimmung der oberen Baubehörde?
3. Wird eine genehmigte Sonderausweisung in den Flächennutzungsplan oder in den Bebauungsplan eingetragen? Wie ist die genaue Reihenfolge?
Da ja der Flächennutzungsplan keine rechtliche Wirkung nach Außen hat, ist das außerordentlich wichtig.
Haben Besitzer von angrenzenden Flächen im Außenbereich Rechte, dagegen zu wirken.
Weiß jemand Antwort?
Danke im Voraus
Nina



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